Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung in Ärztlicher Hypnose (Basiscurriculum) der Deutschen Gesellschaft für Ärztliche Hypnose und Autogenes Training e.V. (DGÄHAT)
(gültig seit dem 20.06.2004)

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Vorbemerkungen
Die berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich der fachgebundenen Psychotherapie einschließlich der Facharztweiterbildungen „Psychiatrie und Psychotherapie“, „Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische Medizin“, „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ und im Bereich der Psychosomatischen Grundversorgung erfordert außer dem Aneignen gründlicher methodischer Kenntnisse in einzelnen Verfahren, Detailkenntnisse des jeweiligen Konzeptes, seiner theoretischen Grundlagen und seiner praktischen Durchführung vor allem Selbsterfahrung. Damit ist die Hypnose eine angemessene Eigenerfahrung i.S. des Selbsterlebens und unter Anleitung selbstständigen Durchführens unerlässlich. In diesem Sinne stellt der nachfolgende Weiterbildungskatalog eine Mindestanforderung dar und erhebt keinen Anspruch darauf, Richtlinie für eine Fort- und Weiterbildung in der umfassenderen „Hypnotherapie“ zu sein.

Folgende Inhalte müssen erarbeitet werden

I. Historische Grundlagen, Theorie der Hypnose, Induktionstechniken, Nutzung positiver Ressourcen, Indikation, Kontraindikation, Grenzen, Gefahren, Missbrauch, Selbsthypnose, Hetero-/
Autosuggestion, direkte und indirekte Suggestionen, Unterschiede zum Autogenen Training.

II. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu verwandten Psychotherapiemethoden, psychohypnotische Aufträge, Psychologie und Physiologie der Hypnose mit Demonstrationen von Hypnosephänomenen z.B. Levitation, Katalepsie, Analgesie, Amnesie/Hypermnesie, Raum-/Zeit-Veränderungen etc.

III. Erstellung eines Therapieplanes in der Psychosomatischen Grundversorgung. Hinweise auf Ergänzungs- bzw. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen psychotherapeutischen Verfahren.

IV. Supervision von eigenen Behandlungsverläufen.

Die Weiterbildung muß mindestens folgende Charakteristika aufweisen:

A.) Hypnose in der Weiterbildung orientiert an der gültigen Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in der „fachgebundenen Psychotherapie“ und der Facharztweiterbildungen „Psychiatrie und Psychotherapie“, „Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische Medizin“ und „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“.

Teilnahme an mindestens 16 Doppelstunden (32 Stunden) zur Einführung in die Grundlagen der Hypnosetechnik und Hypnosetherapie mit angemessener Eigenerfahrung.


Begründung: Die therapeutische Wirksamkeit der Hypnose wurde bei einer Vielzahl von psychotherapeutisch behandelbaren Störungen empirisch in kontrollierten und Katamnese-Studien nachgewiesen (Übersichten bei Grawe et al. 1994; Revenstorf 1994). Eine Reihe dieser Arbeiten belegen, dass der konzeptgeleitete Einsatz der Hypnose in verhaltenstherapeutische (z.B. Revenstorf 1994) und tiefenpsychologische, psychodynamische (z.B. Stetter 1994, 2004) Behandlungspläne bei individueller auf das Krankheitsmodell, das Störungsbild und die Ressourcen des jeweiligen Patienten zugeschnittenen Vorgehensweise möglich und effektiv ist.

Bongartz W, Flammer E, Schwonke R (2002) Die Effektivität der Hypnose. Eine meta-analytische Studie. Psychotherapeut 47, 67-76
Grawe K, Donati R, Bernauer F (1994) Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur Profession. Hogrefe Göttingen
Revenstorf, D (1994) Kognitive Verhaltenstherapie und Hypnose. Verhaltenstherapie 4: 223-237
Stetter, F (1994) Gestufte Aktivhypnose, autogenes Training und zweigleisige Psychotherapie. Historischer Hintergrund und aktuelle Bedeutung der Therapieansätze von Ernst Kretschmer. Fundamenta psychiatrica 8, 14-20
Stetter, F (2004) Entspannungsverfahren -wirksame Komponenten psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung. Psychotherapeut 49,



B.) Therapeutenqualifikation DGÄHAT

Teilnahme an mindestens 32 Doppelstunden (64 Stunden) zur Einführung in die Grundlagen der Hypnosetechnik und Hypnosetherapie mit angemessener Eigenerfahrung. Im Rahmen dieser Weiterbildung sind 5 Doppelstunden Supervision nachzuweisen.

Psychotherapeutische Grundkenntnisse:
Da Hypnose nur dann sinnvoll angewandt werden kann, wenn solide Grundlagenkenntnisse tiefenpsychologischer, verhaltenstherapeutische, psychosomatischer und psychiatrischer Zusammenhänge vorhanden sind, ist deren Erwerb zusätzlich zu den o.a. Inhalten unerlässlich. Ihr Umfang orientiert sich an den für die „Psychosomatischen Grundversorgung“ (in der gültigen Muster-Weiterbildungsordnung) geforderten Kenntnissen und Erfahrungen.

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Seminar zur biographischen Anamneseerhebung unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten  5 Doppelstunden  

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Allgemeine Psychopathologie
  5 Doppelstunden
 

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Allgemeine Neurosenlehre 10 Doppelstunden  

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Einführung in die psychosomatische Medizin 10 Doppelstunden  

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Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen insbes. hinsichtlich psychotischer Zustände  5 Doppelstunden  

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Insgesamt Theorie 35 Doppelstunden  

 

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Balintgruppenarbeit

 

25 Doppelstunden

 

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Ausbldung mit Selbsterfahrung und Supervision 32 Doppelstunden  
       

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Gesamtstundenzahl 184 Stunden  


C. Dozentenqualifikation DGÄHAT


(Qualifikation zur Weiterbildungsbefugnis für Hypnose)

Folgende Voraussetzungen müssen nach den Richtlinien der DGÄHAT für die Ermächtigung zur Weiterbildung in den Grundlagen der Hypnosetherapie nachgewiesen werden. Diese Richtlinien sollen auch von Inhalt und Umfang her den Ärztekammern und anderen einschlägigen Körperschaften und Verbänden eine Orientierung zur Beurteilung der Qualifikation von Weiterbildnern sein, deren Veranstaltungen im Rahmen der psychotherapeutischen Weiterbildung in Hypnose anerkannt werden sollen und die eine entsprechende Ermächtigung der zuständigen Körperschaft beantragen.


I. Die Grundlagen der Hypnose-Weiterbildung wurden entsprechend den vorhergehend beschriebenen Richtlinien (vgl. B: Therapeutenqualifikation) gestaltet und erfolgreich abgeschlossen.

II. Diese Therapeutenqualifikation (im Rahmen der DGÄHAT „Hypnosetherapeut-DGÄHAT“) wurde vor mindestens zwei Jahren erworben.

III. Das Verfahren wird im eigenen therapeutischen Vorgehen angewandt.
Darüber hinaus wurden folgende Qualifikationen erworben, die Voraussetzung dafür sind, Weiterbildung in den Grundlagen der Hypnosetherapie selbstständig gestalten zu können.

IV. Nach Erreichen der Therapeutenqualifikation wurden 12 Doppelstunden Supervision eigener mit
Hypnose behandelter Patienten durchgeführt und nachgewiesen.

V. Als Co-Leiter wurden mindestens 2 Weiterbildungsveranstaltungen (mind. 2x5 Doppelstunden) in
Zusammenarbeit mit einem zur Weiterbildung ermächtigten Dozenten gemeinsam durchgeführt.

VI. Mindestens eine der aufgeführten Zusatzbezeichnungen „fachgebundene Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ oder die Gebietsbezeichnungen „Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische Medizin“ oder „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ wurden erworben.