Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung
in Ärztlicher Hypnose (Basiscurriculum) der Deutschen Gesellschaft
für Ärztliche Hypnose und Autogenes Training e.V. (DGÄHAT)
(gültig seit dem 20.06.2004)
(Als
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Vorbemerkungen
Die berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich der fachgebundenen Psychotherapie
einschließlich der Facharztweiterbildungen „Psychiatrie und
Psychotherapie“, „Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische
Medizin“, „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“
und im Bereich der Psychosomatischen Grundversorgung erfordert außer
dem Aneignen gründlicher methodischer Kenntnisse in einzelnen Verfahren,
Detailkenntnisse des jeweiligen Konzeptes, seiner theoretischen Grundlagen
und seiner praktischen Durchführung vor allem Selbsterfahrung. Damit
ist die Hypnose eine angemessene Eigenerfahrung i.S. des Selbsterlebens
und unter Anleitung selbstständigen Durchführens unerlässlich.
In diesem Sinne stellt der nachfolgende Weiterbildungskatalog eine Mindestanforderung
dar und erhebt keinen Anspruch darauf, Richtlinie für eine Fort-
und Weiterbildung in der umfassenderen „Hypnotherapie“ zu
sein.
Folgende Inhalte müssen erarbeitet werden
I. Historische Grundlagen, Theorie der Hypnose,
Induktionstechniken, Nutzung positiver Ressourcen, Indikation, Kontraindikation,
Grenzen, Gefahren, Missbrauch, Selbsthypnose, Hetero-/
Autosuggestion, direkte und indirekte Suggestionen, Unterschiede zum
Autogenen Training.
II. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu verwandten Psychotherapiemethoden,
psychohypnotische Aufträge, Psychologie und Physiologie der Hypnose
mit Demonstrationen von Hypnosephänomenen z.B. Levitation, Katalepsie,
Analgesie, Amnesie/Hypermnesie, Raum-/Zeit-Veränderungen etc.
III. Erstellung eines Therapieplanes in der Psychosomatischen Grundversorgung.
Hinweise auf Ergänzungs- bzw. Kombinationsmöglichkeiten mit
anderen psychotherapeutischen Verfahren.
IV. Supervision von eigenen Behandlungsverläufen.
Die Weiterbildung muß mindestens folgende
Charakteristika aufweisen:
A.) Hypnose in der Weiterbildung orientiert an der gültigen
Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in der „fachgebundenen
Psychotherapie“ und der Facharztweiterbildungen „Psychiatrie
und Psychotherapie“, „Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische
Medizin“ und „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“.
Teilnahme an mindestens 16 Doppelstunden (32 Stunden) zur Einführung
in die Grundlagen der Hypnosetechnik und Hypnosetherapie mit angemessener
Eigenerfahrung.
Begründung: Die therapeutische Wirksamkeit der Hypnose wurde
bei einer Vielzahl von psychotherapeutisch behandelbaren Störungen
empirisch in kontrollierten und Katamnese-Studien nachgewiesen (Übersichten
bei Grawe et al. 1994; Revenstorf 1994). Eine Reihe dieser Arbeiten belegen,
dass der konzeptgeleitete Einsatz der Hypnose in verhaltenstherapeutische
(z.B. Revenstorf 1994) und tiefenpsychologische, psychodynamische (z.B.
Stetter 1994, 2004) Behandlungspläne bei individueller auf das Krankheitsmodell,
das Störungsbild und die Ressourcen des jeweiligen Patienten zugeschnittenen
Vorgehensweise möglich und effektiv ist.
Bongartz W, Flammer E, Schwonke R (2002) Die Effektivität der Hypnose.
Eine meta-analytische Studie. Psychotherapeut 47, 67-76
Grawe K, Donati R, Bernauer F (1994) Psychotherapie im Wandel. Von der
Konfession zur Profession. Hogrefe Göttingen
Revenstorf, D (1994) Kognitive Verhaltenstherapie und Hypnose. Verhaltenstherapie
4: 223-237
Stetter, F (1994) Gestufte Aktivhypnose, autogenes Training und zweigleisige
Psychotherapie. Historischer Hintergrund und aktuelle Bedeutung der Therapieansätze
von Ernst Kretschmer. Fundamenta psychiatrica 8, 14-20
Stetter, F (2004) Entspannungsverfahren -wirksame Komponenten psychotherapeutischer
und psychiatrischer Behandlung. Psychotherapeut 49,
B.) Therapeutenqualifikation DGÄHAT
Teilnahme an mindestens 32 Doppelstunden (64 Stunden) zur Einführung
in die Grundlagen der Hypnosetechnik und Hypnosetherapie mit angemessener
Eigenerfahrung. Im Rahmen dieser Weiterbildung sind 5 Doppelstunden Supervision
nachzuweisen.
Psychotherapeutische Grundkenntnisse:
Da Hypnose nur dann sinnvoll angewandt werden kann, wenn solide Grundlagenkenntnisse
tiefenpsychologischer, verhaltenstherapeutische, psychosomatischer und
psychiatrischer Zusammenhänge vorhanden sind, ist deren Erwerb zusätzlich
zu den o.a. Inhalten unerlässlich. Ihr Umfang orientiert sich an
den für die „Psychosomatischen Grundversorgung“ (in der
gültigen Muster-Weiterbildungsordnung) geforderten Kenntnissen und
Erfahrungen.
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Seminar zur biographischen Anamneseerhebung
unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten |
5 Doppelstunden |
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Allgemeine Psychopathologie |
5 Doppelstunden |
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Allgemeine Neurosenlehre |
10 Doppelstunden |
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Einführung in die psychosomatische Medizin |
10 Doppelstunden |
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Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen insbes.
hinsichtlich psychotischer Zustände |
5 Doppelstunden |
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Insgesamt Theorie |
35 Doppelstunden |
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Balintgruppenarbeit |
25 Doppelstunden |
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Ausbldung mit Selbsterfahrung und Supervision |
32 Doppelstunden |
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Gesamtstundenzahl |
184 Stunden |
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C. Dozentenqualifikation DGÄHAT
(Qualifikation zur Weiterbildungsbefugnis für Hypnose)
Folgende Voraussetzungen müssen nach den Richtlinien der DGÄHAT
für die Ermächtigung zur Weiterbildung in den Grundlagen
der Hypnosetherapie nachgewiesen werden. Diese Richtlinien sollen auch
von Inhalt und Umfang her den Ärztekammern und anderen einschlägigen
Körperschaften und Verbänden eine Orientierung zur Beurteilung
der Qualifikation von Weiterbildnern sein, deren Veranstaltungen im Rahmen
der psychotherapeutischen Weiterbildung in Hypnose anerkannt werden sollen
und die eine entsprechende Ermächtigung der zuständigen Körperschaft
beantragen.
I. Die Grundlagen der Hypnose-Weiterbildung wurden entsprechend den
vorhergehend beschriebenen Richtlinien (vgl. B: Therapeutenqualifikation)
gestaltet und erfolgreich abgeschlossen.
II. Diese Therapeutenqualifikation (im Rahmen der DGÄHAT „Hypnosetherapeut-DGÄHAT“)
wurde vor mindestens zwei Jahren erworben.
III. Das Verfahren wird im eigenen therapeutischen Vorgehen angewandt.
Darüber hinaus wurden folgende Qualifikationen erworben, die Voraussetzung
dafür sind, Weiterbildung in den Grundlagen der Hypnosetherapie
selbstständig gestalten zu können.
IV. Nach Erreichen der Therapeutenqualifikation wurden 12 Doppelstunden
Supervision eigener mit
Hypnose behandelter Patienten durchgeführt und nachgewiesen.
V. Als Co-Leiter wurden mindestens 2 Weiterbildungsveranstaltungen (mind.
2x5 Doppelstunden) in
Zusammenarbeit mit einem zur Weiterbildung ermächtigten Dozenten
gemeinsam durchgeführt.
VI. Mindestens eine der aufgeführten Zusatzbezeichnungen „fachgebundene
Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ oder die Gebietsbezeichnungen
„Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische Medizin“
oder „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ wurden erworben.
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