Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung
im Autogenen Training (Grundstufe) der Deutschen Gesellschaft für
Ärztliche Hypnose und Autogenes Training e.V. (DGÄHAT)
(gültig seit dem 20.06.2004)
(Als
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Vorbemerkung
Die berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich der fachgebundenen Psychotherapie
einschließlich der Facharztweiterbildungen „Psychiatrie und
Psychotherapie“, „Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische
Medizin“, „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“
und im Bereich der Psychosomatischen Grundversorgung erfordert außer
dem Aneignen gründlicher methodischer Kenntnisse in einzelnen Verfahren,
Detailkenntnisse des jeweiligen Konzeptes, seiner theoretischen Grundlagen
und seiner praktischen Durchführung vor allem Selbsterfahrung.Damit
ist das Autogene Training (AT) eine angemessene Eigenerfahrung (i.S. des
Selbstübens, respektive Selbsterlebens) gemeint. In diesem Sinne
stellt der nachfolgende Weiterbildungskatalog eine Mindestanforderung
dar
Folgende Inhalte müssen erarbeitet werden:
Die sechs Übungen der Grundstufe mit besonderer Betonung des Selbsterlebens
und -erfahrens. Der Weiterbildungsteilnehmer soll für sich nachvollziehen
können, was J.H. SCHULTZ mit "Somatisierung" ("Verleiblichung")
gemeint hat. Besonderes Schwergewicht ist auf den kollegialen Erfahrungsaustausch
der Übungsteilnehmer zu legen. Hierbei wird den Schwierigkeiten der
Kursteilnehmer das besondere Interesse und die Fürsorge des Kursleiters
gelten. "Störungen" sind entsprechend dem Weiterbildungsstand
der Teilnehmer auch unter psychodynamischen Gesichtspunkten (Übertragung,
Gegenübertragung und Widerstand) zu bearbeiten.
Physiologische und psychologische Grundlagen des AT. Das AT ist die mit
den Mitteln der expe-rimentellen Physiologie am gründlichsten erforschte
Entspannungsmethode. Dies sollte den Kursteilnehmern vermittelt werden.
Zur Vermittlung der psychologischen Grundlagen gehört auch die Darstellung
der drei für das AT wichtigen theoretischen Konzepte:
1. Das psychodynamische (tiefenpsychologisch orientierte) Konzept
2. Das lerntheoretische Konzept
3. Das biokybernetische Konzept
Indikation, Kontraindikation, Grenzen, Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede
zu verwandten Psychotherapiemethoden, Methodik und Didaktik auch unter
Berücksichtigung der Unterschiede von Einzel- und Gruppenarbeit.Erarbeitung
von Vorsatzbildungen. Hierbei sollen die biographische Anamnese, tiefenpsychologische,
psychodynamische und verhaltenstherapeutische Aspekte beachtet werden.Integration
des AT in psychotherapeutische, psychosomatische und psychiatrische Behandlungspläne.Das
Erwerben von Kenntnissen und Erfahrungen in anderen hypnosuggestiven Verfahren
wird empfohlen.
Die Weiterbildung muss
mindestens folgende Charakteristika aufweisen:
A.) Autogenes Training in der Weiterbildung orientiert
an der gültigen Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
in der „fachgebundenen Psychotherapie“ und der Facharztweiterbildungen
„Psychiatrie und Psychotherapie“, „Psychosomatik und
Psychotherapie/Psychotherapeutische Medizin“ und „Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“.
Teilnahme an mindestens 16 Doppelstunden (32 Stunden) zur Einführung
in die Grundlagen des Autogenen Trainings mit angemessener Eigenerfahrung.
Begründung: Die therapeutische Wirksamkeit des Autogenen Trainings
wurde bei einer Vielzahl von psychotherapeutisch behandelbaren Störungen
empirisch in kontrollierten und Katamnese-Studien nachgewiesen.
Stetter F, Kupper S (2002) Autogenic training:
A meta-analysis of clinical outcome
studies. Applied Psychophysiology and Biofeedback 27, 45-98
Stetter, F (2004) Entspannungsverfahren -wirksame Komponenten psychotherapeutischer
und psychiatrischer Behandlung. Psychotherapeut 49
Linden, W (1994) Autogenic training: A narrative and quantitative review
of clinical outcome. Biofeed¬back and Self-Regulation, 19 (3), 227-264
Für Verbesserung der Behandlungsergebnisse bei Kombination von
AT mit cognitiver VT:
Krampen, G (1999) Long-term evaluation of
the effectiveness of additional autogenic training in the psychotherapy
of depressive disorders. European Psychologist, 4 (1), 11-18
B.) Therapeutenqualifikation der DGÄHAT
Teilnahme an mindestens 30 Doppelstunden (60 Stunden) zur Einführung
in die Grundlagen des AT mit angemessener Eigenerfahrung. Im Rahmen
dieser Weiterbildung sind 5 Doppelstunden Supervision nachzuweisen.
Psychotherapeutische Grundkenntnisse:
Da AT nur dann sinnvoll angewandt werden kann, wenn solide Grundlagenkenntnisse
tiefenpsychologischer, verhaltenstherapeutische, psychosomatischer und
psychiatrischer Zusammenhänge vorhanden sind, ist deren Erwerb
zusätzlich zu den o.a. Inhalten unerlässlich. Ihr Umfang orientiert
sich an den für die „Psychosomatischen Grundversorgung“
(in der gültigen Muster-Weiterbildungsordnung) geforderten Kenntnissen
und Erfahrungen.
Mindestens ist nachzuweisen:
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Seminar zur biographischen Anamneseerhebung
unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten |
5 Doppelstunden |
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Allgemeine Psychopathologie |
5 Doppelstunden |
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Allgemeine Neurosenlehre |
10 Doppelstunden |
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Einführung in die psychosomatische Medizin |
10 Doppelstunden |
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Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen insbes.
hinsichtlich psychotischer Zustände |
5 Doppelstunden |
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Insgesammt Theorie |
35 Doppelstunden |
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Balintgruppe |
25 Doppelstunden |
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Ausbildung mit Selbsterfahrung und Supervision |
30 Doppelstunden |
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Gesammtstundenzahl |
180 Stunden |
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C. Dozentenqualifikation DGÄHAT
(Qualifikation zur Weiterbildungsbefugnis für AT)
Folgende Voraussetzungen müssen nach den Richtlinien der DGÄHAT
für die Ermächtigung zur Weiterbildung in den Grundlagen des
Autogenen Trainings nachgewiesen werden. Diese Richtlinien sollen auch
von Inhalt und Umfang her den Ärztekammern und anderen einschlägigen
Körperschaften und Verbänden eine Orientierung zur Beurteilung
der Qualifikation von Weiterbildnern sein, deren Veranstaltungen im Rahmen
der psychotherapeutischen Weiterbildung im Autogenen Training anerkannt
werden sollen und die eine entsprechende Ermächtigung der zuständigen
Körperschaft beantragen.
I. Die Grundlagen der AT-Weiterbildung wurden
entsprechend den vorhergehend beschriebenen Richtlinien (vgl. B: Therapeutenqualifikation)
gestaltet und erfolgreich abgeschlossen.
II. Diese Therapeutenqualifikation (im Rahmen der DGÄHAT „AT-Therapeut-DGÄHAT“)
wurde vor mindestens zwei Jahren erworben.
III. Das Verfahren wird im eigenen therapeutischen Vorgehen angewandt.
Darüber hinaus wurden folgende Qualifikationen erworben, die Voraussetzung
dafür sind, Weiterbildung in den Grundlagen des Autogenen Trainings
selbstständig gestalten zu können.
IV. Nach Erreichen der Therapeutenqualifikation wurden 12 Doppelstunden
Supervision eigener mit
AT behandelter Patienten durchgeführt und nachgewiesen.
V. Als Co-Leiter wurden mindestens 2 Weiterbildungsveranstaltungen (mind.
2x5 Doppelstunden) in
Zusammenarbeit mit einem zur Weiterbildung ermächtigten Dozenten
gemeinsam durchgeführt.
VI. Mindestens eine der aufgeführten Zusatzbezeichnungen „fachgebundene
Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ oder die Gebietsbezeichnungen
„Psychosomatik und Psychotherapie/Psychotherapeutische Medizin“
oder „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ wurden erworben.
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